Allgemeine Montage- und Geschäftsbedingungen

Montagepersonal

 

Wir stellen unser Personal für die vom Kunden in Auftrag gegebene Montage-/ Instandsetzungsarbeit, zu den Konditionen unserer Preisliste in der jeweils gültigen Fassung, zur Verfügung.

 

 

Werkzeuge/ Messmittel

 

Standardwerkzeug sowie alle erforderlichen Messmittel, die zur Justierung auf höchste Genauigkeit benötigt werden, stellt unser Unternehmen. Sondergeräte wie Schleifwagen, Laser, Renishaw-, Quickcheck usw. stellen wir gegen entsprechende Berechnung zur Verfügung. Die entsprechenden Preise werden bei der jeweiligen Auftragsvergabe festgelegt. Die Transportkosten für Sondergeräte und schwere Messmittel werden in Rechnung gestellt. Der Kunde haftet für gravierende Schäden oder Diebstahl auf der Baustelle oder während des Transportes, ausgenommen wenn dies durch grob fahrlässiges Verhalten unseres Personals verschuldet wurde.

 

 

Vom Kunden unentgeltlich und auf seine Gefahr termingerecht zu stellen


Vorrichtungen, die zur Durchführung der Montage- / Instandsetzung erforderlich sind, wie Hebezeuge, Kompressoren, ausreichende Krankapazität und Feldschmieden. Erforderliche Bedarfsstoffe/ Bedarfsgegenstände, wie Schmiermittel, Putz- und Dichtungsmaterialien, Keile, Siebe, Filze, Unterlagen, Schrauben, Treibriemen, Treibseile, Ketten, Stangen, Schekel, Brennstoffe, Zement, elektrische Kabel und Leitungen, Antriebsmotoren und Schaltgeräte. Betriebskraft, Heizung und Beleuchtung sowie die erforderlichen Anschlüsse. Alle Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten sowie Maler- und Anstreicharbeiten. Hilfskräfte und wenn nötig auch Maurer, Zimmerleute, Schlosser sowie sonstige Facharbeiter in der von uns erforderlich gehaltenen Anzahl und für den nötigen Zeitraum, wobei unser Personal weisungsbefugt ist. Aufsicht, Verantwortung und Versicherungspflicht liegen beim Auftraggeber. Säuberung der Maschinen und deren Umfeld. Bereitstellung der Maschinendokumentation vor Montagebeginn. Verschließbare, trockene, für die Aufbewahrung von Maschinenteilen, Materialien und Werkzeugen geeignete Räume, die in unmittelbarer Nähe zur Montagestelle gelegen sind. Aufenthalts- und Waschgelegenheit für unser Personal.

 

 

Montagevorbereitung

 

Vor Arbeitsaufnahme hat der Kunde uns über die örtlichen Gegebenheiten und Arbeitsbedingungen zu informieren. Alle für den Montagebeginn erforderlichen Vorarbeiten hat der Kunde selbst durchzuführen. Notwendige Gerätschaften hat der Kunde selbst zur Verfügung zu stellen. Auf Wunsch werden die genannten Vorarbeiten durch uns koordiniert und überwacht. Diese Zusatzleistung bedarf einer gesonderten schriftlichen Beauftragung. Die Anfuhrwege und der Montageplatz müssen in Flurhöhe geebnet und geräumt sein. Sollten für die Aufstellung der Maschinen Fundamente oder Mauerwerk erforderlich sein, müssen diese vor Montagebeginn entsprechend den Anforderungen der Maschinenhersteller fertig gestellt sein. Gleiches gilt für etwaige vorzunehmende Wandöffnungen zum Hereinbringen größerer Montageteile.

 

 

Bindefrist

 

An unsere Angebote halten wir uns 2 Monate nach Angebotserstellung gebunden.

 

 

Reisekosten


Reisekosten werden gemäß unserer zurzeit gültigen Preisliste abgerechnet.


 

Haftung

 

Vorab von uns gemachte Angaben, zum zeitlichen Umfang des Einsatzes, sind Schätzwerte und nicht verbindlich. Für Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, übernehmen wir keine Haftung.

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde seine unter dem Punkt Montagevorbereitung genannten Obliegenheiten nicht rechzeitig erfüllt. Soweit der Kunde die im Punkt Montagevorbereitung genannten Obliegenheiten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, sind wir berechtigt, ihm zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit Erklärung zu bestimmen, dass wir bei Nichteinhaltung den Vertrag kündigen werden. Wird während der Montage ein durch uns geliefertes Montageteil durch unser Verschulden beschädigt, so haben wir das Recht, das Teil wieder instand zu setzen oder neu zu liefern. Wir können jederzeit eine Sicherheit für unsere zu erbringende Leistung verlangen. Insoweit gilt § 647 BGB entsprechend. Zur Durchführung der Montageleistungen sind wir berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Die uns diesen Unternehmen gegenüber zustehenden Gewährleistungsansprüche treten wir an unsere Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Zur Wahrnehmung seiner Rechte aus der Abtretung stellen wir unserem Kunden sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Erst wenn der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche gegen die Subunternehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht durchsetzen kann, sind die Gewährleistungsansprüche uns gegenüber geltend zu machen. Wegen Mängel der Montageleistung hat der Kunde zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung des Werklohns verlangen, während ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung ) ausgeschlossen wird. Unberührt bleiben die gesetzlichen Schadensansprüche; für Mangelfolgeschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

 

 

Zahlungsbedingungen

 

Die Abrechnung unserer Montageleistungen erfolgt nach unserem Ermessen entweder in Teilrechnung oder nach Beendigung der Montage. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum - rein netto. Zeigen sich bei der Durchführung der beauftragten Arbeiten weitere Mängel, deren Reparatur erforderlich und nicht Gegenstand des Auftrages ist, so weisen wir den Kunden darauf hin. Wir übernehmen die Reparatur dieser Mängel nach unseren Allgemeinen Montage- und Geschäftsbedingungen unter Einschluss unserer Zahlungsbedingungen und Preislisten. Der Kunde bestätigt diese Zusatzaufträge durch Gegenzeichnung der Stundenzettel, in denen diese Leistungen als Zusatzarbeiten gekennzeichnet sind. Fertigstellungstermine verzögern sich um die Zeit, die zur Behebung dieser Mängel erforderlich ist. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, berechnen wir für jede Mahnung eine Pauschale in Höhe von 10,00 EUR. Zinsansprüche bleiben hiervon unberührt. Sind Abschlagszahlungen vereinbart, die nicht termingerecht ausgeglichen werden, so verschiebt sich der Fertigstellungstermin um den doppelten Zeitraum der Zahlungsüberschreitung.

 

 

Allgemeines

 

Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Die zur -zeit gültige Preisliste ist Bestandteil unserer Allgemeinen Montage- und Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist die zu beanstandende Klausel nur teilweise rechtswirksam, bleibt sie im Übrigen bestehen. Weitergehend sind zu beanstandende Klauseln im Wege der Auslegung so zu formulieren, dass sie dem Sinn und Zweck ihrer ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.

 

 

Erfüllungsort/ Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach.

WMTS-Wolfgang Moll Technical Support

Wehresbäumchen 25
41169 Mönchengladbach

Telefon: +49 2161 6780762
Telefax: +49 2161 6780781

Mobil: +49 172 1326001
E-Mail: wmts@online.de

Referenzen

Machen Sie sich ein Bild von unserer Arbeit und lernen Sie einige Kunden kennen, für die wir im Einsatz sind. Referenzen